Betriebliche Haftpflichtversicherungen:
Damit Sie sich auf den Erfolg konzentrieren können

Betriebliche Haftpflichtversicherungen:
Damit Sie sich auf den Erfolg konzentrieren können

Sind alle betrieblichen Tätigkeiten in Ihrer Betriebshaftpflicht aufgeführt?

Sind Sie ausreichend gegen die Gefahren aus Internet- und IT-Nutzung versichert?

Werden Fehlentscheidungen getroffen, haften Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wollen Sie dieses Risiko tragen?

Bei getroffenen Fehlentscheidungen haften Geschäftsführer oder Aufsichtsräte persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Haftpflichtversicherungen schützen sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie gestellte Forderungen prüfen und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnen oder berechtigte Ansprüche regulieren.

Wissen Sie als Unternehmer, wieviel Risiko Sie selbst tragen möchten und ab welcher Grenze Sie auf finanzielle Unterstützung einer Versicherung zurückgreifen möchten? Wissen Sie, wo die großen finanziellen Gefahren lauern?

Bei hohen Sachschäden oder spätestens wenn Menschen zu schaden kommen, ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Schnell kann es in so einem Fall passieren, dass die Ansprüche gegen Sie das Vielfache Ihres Jahresumsatzes betragen. Wenn es Sie trifft, kann Ihre finanzielle Existenz bedroht sein.

So unterschiedlich wie die Risiken, genauso unterschiedlich sind auch die Versicherungslösungen im gewerblichen Haftpflichtbereich. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll sind. Sprechen Sie uns an.

Betriebshaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte.

Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft.

Betriebshaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte.

Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft.

Cyber

D&O

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle im Jahr 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Meiden berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanzielle Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, gehen die Schäden oft in die Millionen. 

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Cyber

D&O

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle im Jahr 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Meiden berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanzielle Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, gehen die Schäden oft in die Millionen. 

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

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