Private Haftpflichtversicherungen:
Ihr wichtiger Schutz gegen alltägliche Risiken.

Private Haftpflichtversicherungen:
Ihr wichtiger Schutz gegen alltägliche Risiken.

Sie haben versehentlich das Handy eines Bekannten oder das Parkett in Ihrer Mietwohnung beschädigt?

Sie haben als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Verkehrsunfall verursacht? Ihr Hund hat einen Spaziergänger gebissen?

Ein Fußgänger hat sich aufgrund eines nicht gestreuten Fußweges vor Ihrer von Ihnen nicht selbst genutzten Immobilie verletzt?

Wenn es Sie trifft, kann Ihre finanielle Existenz bedroht sein.

Wenn der entstandene Schaden mal nicht so hoch sein sollte, haben Sie Glück gehabt. Jedoch auch dann macht es die Situation für alle Beteiligten um einiges angenehmer, wenn Sie den Schaden über eine Versicherung abwickeln können. Bei hohen Sachschäden oder spätestens wenn Menschen zu Schaden kommen ist eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Schnell kann es in so einem Fall passieren, dass die Ansprüche gegen Sie das Vielfache Ihres Jahreseinkommens betragen. Wenn es Sie trifft, kann Ihre finanzielle Existenz bedroht sein.

Neben den typischen Alltagsrisiken, die über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, ergeben sich aus den verschiedensten Situationen weitere Risiken. Sind Sie Hundebesitzer? Haben Sie nicht selbst bewohnte Immobilien? Besitzen Sie einen Öltank? Sind Sie Bauherr? Für diese Risiken finden Sie hier nähere Informationen.

Sie möchten Ihren aktuellen Versicherungsschutz überprüfen lassen? Sie haben Interesse an einer unabhängigen Meinung? Wir bieten Ihnen hervorragenden Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Sprechen Sie uns an.

Privathaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Privathaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Haus- und Grundbesitzer

Neu- und Umbau

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen!

Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.

Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Sprechen Sie uns an.

Haus- und Grundbesitzer

Neu- und Umbau

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen!

Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.

Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Sprechen Sie uns an.

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